Weiterhin Nichtanwendungserlass zu gewerblicher Infektion
BFH-Rechtsprechung Teil I
Der BFH hatte im Urteil v. 12.10.2016, I R 92/12, entschieden, dass negative Einkünfte eines Organträgers i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG nur dann vorliegen, wenn bei dem Organträger nach der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft ein Verlust verbleibt. Daraufhin hatte das BMF mit einem Nichtanwendungserlass reagiert (BMF, Schreiben v. 14.1.2022). Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber die betreffende Regelung aufgehoben (Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024, vgl. News). Damit entfällt seither auch die verwaltungsseitige Anweisung zur Nichtanwendung des BFH-Urteils.
BFH-Rechtsprechung Teil II
Doch im Urteil v. 12.10.2016, I R 92/12 hatte der BFH – wenn auch nicht streiterheblich – ferner die Auffassung geäußert, dass eine gewerbliche Infektion i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nach dem Wortlaut neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte einer anderen Einkunftsart voraussetzt. Auch zu diesem Teilaspekt hatte das BMF mit einem Nichtanwendungserlass reagiert (BMF, Schreiben v. 14.1.2022).
Fortgeltende Nichtanwendung
Und dieser zweite Teil des Nichtanwendungserlasses soll auch weiterhin fortbestehen. Dies wurde durch ein – insoweit wiederholendes – neues BMF-Schreiben klargestellt. Demnach ist nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann von einer gewerblichen Infektion auszugehen, wenn die Geschäftstätigkeit einer Personengesellschaft ausschließlich in dem Halten der Anteile an einer anderen Personengesellschaft besteht und die Personengesellschaft über kein weiteres Vermögen verfügt, aus dem Einkünfte erzielt werden könnten.
Hinweis: Das BMF-Schreiben v. 14.1.2022 wird durch das aktuelle BMF-Schreiben v. 10.12.2024 ersetzt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6985
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.148
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3906
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.248
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
824
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
696
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
683
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
583
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026