Bauantrag oder Bauanzeige bei Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Die Finanzverwaltung hat das Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG hinsichtlich des Zeitpunkts des Bauantrags bzw. der Bauanzeige ergänzt.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Nach § 7b EStG kommt für eine neu gebaute Mietwohnung eine Sonderabschreibung in Betracht. Die Finanzverwaltung hatte mit BMF, Schreiben v. 7.7.2020 (vgl. Top-Thema) umfangreich zu den Grundsätzen Stellung bezogen.

Anwendungsschreiben ergänzt

In einem aktuellen BMF-Schreiben v. 21.9.2021 ergänzt die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben. Nach § 7b EStG kommt eine Sonderabschreibung nur in Betracht, wenn der Bauantrag oder - wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist - die Bauanzeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.gestellt bzw. getätigt worden ist. Wenn jedoch Mietwohnungen ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden, dann kann laut BMF auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden.

BMF, Schreiben v. 21.9.2021, IV C 3 - S 2197/19/10009 :009


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