Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns

Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG) veröffentlicht.

Inhalte des Anwendungsschreibens

Das umfangreiche Schreiben bezieht sich insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
  • Nicht entnommener Gewinn
  • Begünstigungsbetrag/ Nachversteuerungspflichtiger Betrag
  • Nachversteuerung (§ 34a Absatz 4 EStG)
  • Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern
  • Nachversteuerungsfälle nach § 34a Absatz 6 EStG
  • Fälle des § 6 Absatz 3 EStG und § 24 UmwStG (§ 34a Absatz 7 EStG)

Das neue Anwendungsschreiben gilt grundsätzlich ab Veranlagungszeitraum 2024. Zu einzelnen Punkten enhält das Schreiben weitere Erläuterungen zum Anwendungszeitpunkt.

BMF, Schreiben v. 12.3.2025,  IV C 6 - S 2290-a/00012/001/037


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