BMF: Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019

Das Mus­ter für den Aus­druck der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung 2019 wurde veröffentlicht.

Was ist bei dem bekanntgemachten Muster zu beachten?

  • Der Ausdruck wird im Format DIN A 4 dargestellt.
  • Das BMF weist darauf hin, dass der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweichen kann. Allerdings nur, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
  • Das BMF-Schreiben v. 27.9.2017 (vgl. News) ist zu beachten. 
  • Sozialversicherungsbeiträge, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach DBA steuerfreien Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit stehen, sind entgegen dem o.g. BMF-Schreiben nicht mehr im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Die Fußnote zu Tz. 13 in dem Schreiben v. 27.9.2017 wird aufgehoben. Der Sonderausgabenabzug kann im Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

BMF, Schreiben v. 31.8.2018, IV C 5 - S 2378/18/10001


Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuerbescheinigung, Formular