BMF-Entwurf zur Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat das BMF-Entwurfsschreiben unter die Lupe genommen. Er begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze. An einigen Stellen sollte nach seiner Ansicht noch nachjustiert werden.
Der DStV lobt in seiner Stellungnahme S 05/25 die gute Struktur und die verständlichen Erläuterungen des Entwurfsschreibens. Die Hinweise seien in der Praxis sehr nützlich. Positiv wertet er auch, dass die neuesten Urteile des BFH berücksichtigt wurden.
Sehr anspruchsvoller Standard nur als Ausnahme
An ein paar Stellen sieht der DStV allerdings noch Verbesserungsbedarf. Der Standard eines Gebäudes sei oft zentral für die Entscheidung, ob Erhaltungsaufwand vorliegen kann. Der DStV schlägt vor, die im Entwurf vorgesehenen Beispiele für besonders hohe Ausstattungsstandards noch einmal zu überdenken.
Der sehr hohe Standard sollte in der Praxis tatsächlich nur in Ausnahmefällen festgestellt werden. Außerdem sollte er weitestgehend "Luxus" darstellen. Eine solche Luxussanierung sieht der DStV bei einem Austausch durch neuere – zeitgemäße – Technik nicht.
Nachweise einfacher gestalten
Steuerpflichtige müssen bei der Dokumentation von Baumaßnahmen laut DStV einiges beachten. Fallen dann z. B. noch Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen zusammen oder werden Gebäudeteile unterschiedlich genutzt, fordere das Finanzamt oft detaillierte Nachweise. Insbesondere kleineren Vermieter oder privaten Eigentümer wachse das meist über den Kopf. Hier fordert der DStV Vereinfachungen.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6985
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.148
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3906
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.248
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
824
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
696
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
683
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
583
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026