Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr
Nach einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes, mit der Sonderregelung des § 26 Abs. 3 UStG einheitlich zu verfahren, gibt das BMF in einem Schreiben nun Änderungen im UStAE bekannt. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 bewirkt werden.
BMF, Schreiben v. 7.2.2018, III C 3 - S 7433/15/10001.
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