Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich
In der bisherigen Fassung des Abschnitts 1a.2 Abs. 14 UStAE wird geregelt, dass aus Vereinfachungsgründen für Lieferungen, bei denen der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat an den Abnehmer befördert, unter bestimmten Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Verbringen angenommen wird. Diese Vereinfachungsregelung wird nun abgeschafft. Die Finanzverwaltung will das Risiko eines Steuerausfalls vermeiden.
Anwendung des BMF-Schreibens
Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Zudem wird verfügt, dass es für vor dem 1.1.2019 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet wird, wenn der leistende Unternehmer nach Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE in der bisherigen Fassung verfährt.
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