Muster der Umsatzsteuererklärung 2016

Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2016 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2016
- Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2016
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2016
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2016
- USt 4 E Anleitung zur Anlage UR 2016
Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art. Insbesondere wurde in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung in der Zeile 56 die Kennzahl 211 neu aufgenommen, in welche nicht steuerbare Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG einzutragen sind.
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist zulässig:
In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.
Der Schlüssel „Vorgang“ ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen (vgl. Ergebnis der Sitzung AutomSt III/92 zu TOP B 3.1).
In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.
Die für Zwecke des in einigen Ländern eingesetzten Scannerverfahrens in die Vordruckmuster USt 2 A sowie Anlage UR und Anlage UN eingearbeiteten Barcodes haben eine Breite von jeweils 8 mm und einen Abstand zu den Lesefeld- sowie den Seitenrändern von jeweils mindestens 5 mm. Bei der Herstellung der Vordrucke sind die vorgenannte Barcode-Breite und die erforderlichen Mindestabstände zwischen den Barcodes und den Lesefeld- sowie den Seitenrändern einzuhalten.
Die Umsatzsteuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
BMF, Schreiben v. 30.9.2016, III C 3 - S 7344/16/10001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
-
Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
-
Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
-
Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
-
Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
-
Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
-
Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025