Muster der Umsatzsteuererklärung 2024

Die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 wurden veröffentlicht. Aktuell wurde das Vordruckmuster "Anleitung zur Umsatzsteuererklärung" für das Kalenderjahr 2024 geändert.

Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2024

Folgende Vordruckmuster wurden von der Finanzverwaltung veröffentlicht:

  • USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2024
  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2024
  • Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2024
  • USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024
  • USt 6 E Anleitung zur Anlage UN 2024

Das BMF-Schreiben zur Einfühung der Vordruckmuster enthält u.a. Hinweise zur Besteuerung nach Durchschnittssätzen. Zudem wird auf die grundsätzliche Pflicht zur authentifizierten Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verwiesen.

Anleitung geändert

Mit Schreiben v. 17.6.2024 wurde das Vordruckmuster "Anleitung zur Umsatzsteuererklärung" für das Kalenderjahr 2024 geändert. Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz. Hiermit wurden der § 18 Absatz 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG neu gefasst. Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit.

BMF, Schreiben v. 6.11.2023, III C 3 - S 7344/19/10002 :006

aktuell: BMF, Schreiben v. 17.6.2024, III C 3 - S 7344/19/10002 :006

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuererklärung, Vordruck