Niederländisches Beschaffungsverfahren und NATO-Truppenstatut

Die Finanzverwaltung informiert zum niederländischen Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren.

Vereinfachtes Verfahren für Beschaffungen

Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an. Ausführliche Informationen gibt das BMF, Schreiben v. 22.12.2004.

Wertgrenze erhöht

Mit Schreiben v. 15.7.2024 wird die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 EUR auf 2.500 EUR angehoben. Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31. Juli 2024 ausgeführt werden, anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 15.7.2024, III C 3 - S 7492/24/10001 :001

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