Ertragszuschuss und organschaftliche Mehr- oder Minderabführung

Das BMF-Schreiben vom 15.7.2013 wird um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses ergänzt mit Bezug auf das BFH-Urteil v. 15.3.2017 (I R 67/15).

BFH-Rechtsprechung zum Ertragszuschuss

Mit dem aktuellen Schreiben wird das BMF- Schreiben v. 15.7.2013 nach dem letzten Absatz mit einem Verweis auf das BFH-Urteil v. 15.3.2017, I R 67/15, ergänzt. Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nach Übergang zur Einlagelösung durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts diese Grundsätze allgemein für die Annahme von Mehr-/Minderabführungen i. S. d. § 14 Absatz 4 Satz 6 KStG gelten.

BMF, Schreiben v. 4.7.2024, IV C 2 - S 2770/19/10004 :002


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