BMF: Umsatzbesteuerung von Dialyseleistungen

Ab dem Jahr 2015 wurde der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG erweitert. Diese Änderung hat das BMF nun im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) berücksichtigt.

Abschnitt 4.14.5 UStAE wird daher nach Absatz 22 wird folgende Zwischenüberschrift und folgender Absatz 22a eingefügt:

"Dialyseeinrichtungen (§ 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe hh UStG)

(22a) Einrichtungen, die nicht bereits nach § 95 SGB V als Dialysezentren zugelassen sind, mit denen aber Verträge nach § 127 i. V. m. § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen, sind mit ihren entsprechenden Dialyseleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe hh UStG von der Umsatzsteuer befreit."

ZollkodexAnpG änderte Rechtslage

Die gesetzliche Änderung beruht auf Art. 9 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) v. 22.12.2014.

BMF, Schreiben v. 7.12.2017, III C 3 - S 7170/11/10008.


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