Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Unternehmer

Das BMF hat die Vordrucke "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" und "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" veröffentlicht.

Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften tritt § 22f UStG ("Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes") 01.01.2019 in Kraft.

Vordrucke veröffentlicht 

Zur Ein­füh­rung veröffentlicht das BMF in einem Schreiben nun die Vordrucke zum "An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Be­schei­ni­gung über die Er­fas­sung als Steu­er­pflich­ti­ger (Un­ter­neh­mer) im Sin­ne von § 22f Ab­satz 1 Satz 2 UStG" und dem "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Unternehmer" von § 22f Ab­satz 1 Satz 2 UStG".

BMF, Schreiben v. 17.12.2018, III C 5 - S 7420/14/10005-06


Schlagworte zum Thema:  Vordruck, Unternehmer, Umsatzsteuer