Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
Einkommensteuererklärungen 2023
Die Finanzämter in Thüringen starten Mitte März 2023 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2023. Erst dann ist bundeseinheitlich eine Software im Einsatz, damit die Steuererklärungen bearbeitet werden können. Zudem mussten zunächst Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Daten an die Steuerverwaltung elektronisch übermitteln.
Frist zur Einreichung der Erklärung
Bürger, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen bestimmte Fristen beachten: Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige bis zum 2.9.2024 Zeit haben, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen (da der 31.8.2024 auf einen Samstag fällt und sich die Frist hierdurch verschiebt). Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen bis zum 2.7.2025 die Erklärung einreichen.
Elektronische Übermittlung
Das Thüringer FinMin weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Möglichkeit hin, die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln und gibt an, dass in 2022 bereits 76,2 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Thüringen elektronisch abgegeben worden sind.
Erklärungen bei erstmaligen Renteneinkünften 2023 zurückgestellt
Das Thüringer FinMin weist darauf hin, dass die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von im Jahr 2023 neu in Rente gegangenen Personen in den Thüringer Finanzämtern vorerst zurückgestellt wird. Sobald das Wachstumschancengesetz endgültig in Kraft tritt, erfolgt die Bearbeitung.
Thüringer FinMin, Meldung v. 8.3.2024 und Meldung v. 13.3.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
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