Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
Es übernimmt staatsanwaltschaftliche Aufgaben und nimmt zudem die Aufgaben der Steuerfahndung und Steueraufsicht für sämtliche Berliner Finanzämter wahr. Aufgrund fortschreitender Digitalisierung, komplexer internationaler Verflechtungen und neuer Betrugsmethoden sei die Arbeit herausfordernd. Deshalb werde das Finanzamt dafür besser gewappnet.
Berliner Steuerfahndung wird besser aufgestellt
Es wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet mit vier zentralen Handlungsfeldern:
- IT-Infrastruktur und Fachpersonal zukunftssicher aufstellen,
- Stärkung der internen Strukturen und Personalaufbau,
- Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Ermittlungsstruktur sowie
- Prävention und Früherkennung.
Vier Handlungsfelder und zehn Maßnahmen
- Drei Maßnahmen wurden für das erste Handlungsfeld definiert: die Aufdeckung und steuerliche Würdigung von Kryptowerten, die Mobilfunkforensik sowie die Einstellung von Fachkräften.
- Für das zweite Handlungsfeld stehen folgende Maßnahmen im Mittelpunkt: die Anpassung der Qualitätsanforderungen, die Schaffung höherwertiger Stellen und neuer Möglichkeiten zur Personalgewinnung.
- Im dritten Handlungsfeld stehen die behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Fokus.
- Das vierte Handlungsfeld befasst sich mit dem Thema Prävention und dabei den beiden Maßnahmen: die Task-Force Prävention und die neue Hinweisgeber-Plattform.
Stefan Evers, Senator für Finanzen: "Zur wirkungsvollen Bekämpfung von Steuerkriminalität gehört eine schlagkräftige Steuerfahndung. Wir setzen dabei auf personelles Know-how, klare Strukturen, effiziente Arbeitsweisen. Wir sorgen dafür, dass die Berliner Steuerfahndung auf der Höhe der Zeit bleibt. Wir rüsten das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen personell und technisch weiter auf und statten es mit mehr Befugnissen aus."
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6985
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.148
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3906
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.248
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
824
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
696
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
683
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
583
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026