Keine Zahlungserinnerung an Vorauszahlungen für das 2. Quartal
Da die Briefe für viele Steuerbürger zu spät kommen würden, wird der Ausdruck auch nicht nachgeholt.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Beträge ihren Steuerbescheiden zu entnehmen und bis zum 10. Juni dieses Jahres zu entrichten. Für das dritte Quartal werden die Zahlungserinnerungen wieder wie gewohnt durch die Finanzämter verschickt.
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemeldung v. 5.6.2013
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5485
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.926
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.543
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.922
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.8896
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.815
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.294
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.03441
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
961
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Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
09.01.2025
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08.01.2025
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Neuer Umwandlungssteuererlass veröffentlicht
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
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Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
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