Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide rein digital empfangen
NRW startet mit der digitalen Bekanntgabe
Einkommensteuerbescheide können bereits digital zugestellt werden. Nun erfolgt dieses Verfahren auch für Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und Körperschaftsteuerbescheide. NRW ist nach eigenen Angaben das erste Bundesland, dass die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide anbietet.
Digitale Gewerbesteuerbescheide
Unternehmen können den digitalen Bescheid direkt elektronisch ablegen oder weiterverarbeiten. Ab dem VZ 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung außerdem ein Antrag auf digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids gestellt werden. Viele Kommunen wollen den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer bis zum Jahresende für Unternehmen anbieten.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
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