Datensatz und Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Mitteilungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des neugeschaffenen § 138d Abs. 2 AO vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert, zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet, muss dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) diese Gestaltung mitteilen. Die Auskunft muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz und über eine amtlich bestimmte Schnittstelle erfolgen (§ 138f Abs. 1 AO).
Datensatz
Das BMF weist mit Schreiben vom 29.4.2020 darauf hin, dass der amtlich vorgeschriebene Datensatz sowie zukünftig geänderte Versionen auf der Internetseite des BZSt zur Ansicht und zum Abruf bereitstehen. Anzusteuern sind hierfür auf der Seite die Rubriken:
Startseite > Unternehmen > Internationaler Informationsaustausch > Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6)
oder
Startseite > Privatpersonen > Austausch von Steuergestaltungen
Datenübermittlung
Nähere Informationen zur (elektronischen) Datenübermittelung finden sich nach dem BMF-Schreiben im Kommunikationshandbuch "Automatischer Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6); Verfahrensbeschreibung, Rückmeldungen und Geschäftsregeln", das unter anderem über folgende Rubrikenwahl angesteuert werden kann:
Startseite > Unternehmen > Internationaler Informationsaustausch > Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6) > Das Verfahren DAC 6
Das BMF weist weiter darauf hin, dass die Datenübermittlung über die sogenannte ELMA-Schnittstelle für Massendatenmelder oder über das BZStOnline-Portal unter Verwendung des DAC6-Formulars für Einzeldatenmelder erfolgen kann. Das BMF-Schreiben enthält Details zu diesen beiden Übermittlungswegen.
Hinweis: Das BZSt weist aktuell darauf hin, dass ab dem 15.7.2020 eine Übermittlung mittels XML-Web Upload im BZSt Online-Portal oder die Massendatenübermittlung über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA möglich sind.
Anwendungsregeln
Das Datenschema ist für alle Daten anzuwenden, die ab dem 1.7.2020 im Wege der Datenfernübertragung an das BZSt übermittelt werden müssen.
Hintergrund
Die Richtlinie (EU) 2018/822 sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2019 eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sowie einen diesbezüglichen zwischenstaatlichen Informationsaustausch einführen müssen. Die Richtlinie ist ab dem 1.7.2020 anzuwenden. Danach sind auch solche Fälle mitzuteilen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung nach dem 24.6.2018 erfolgt ist.
Deutschland hat die Richtlinie mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. 2019 I S. 2875) umgesetzt.
BMF, Schreiben v. 29.4.2020, IV B 6 - S 1316/19/10024 :012
aktuell: BZSt, Meldung v. 9.7.2020
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
-
Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
-
Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
-
Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
-
Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
-
Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
-
Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025