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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 wurde veröffentlicht


Muster der Lohnsteuer-Anmeldung

Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026" veröffentlicht.

Vordruckmuster zur Lohnsteuer-Anmeldung 2025

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mithilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. In den elektronischen Formularen ist, abweichend vom Vordruckmuster, zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.

Zu beachten ist außerdem, das für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Absatz 4a EStG die Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen ist: "Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine "1" eintragen)."

BMF, Bekanntmachung v. 14.8.2025


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