Ratgeber "Vereine und Steuern" erscheint in zehnter Auflage

Die nun erschienene, vollständig überarbeitete zehnte Auflage der Broschüre gibt den neuesten Stand der Steuergesetzgebung für das Ehrenamt wider und enthält zahlreiche anschauliche Beispiele.
„Längst ist die vielfältige Vereinslandschaft unverzichtbar für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Brandenburg geworden“, sagte Finanzminister Christian Görke bei der Präsentation des Ratgebers in Potsdam. „Auf nachhaltige Weise fördern die Vereine und Stiftungen innerhalb ihres Wirkungskreises das Gemeinwesen und den Zusammenhalt von Menschen jeden Alters. Es ist uns ein großes Anliegen, den ehrenamtlich tätigen Personen dabei zu helfen, sich im deutschen Steuerrecht zurechtzufinden.“
Die neueste Ausgabe von „Vereine und Steuern“ informiert ehrenamtlich tätige Personen über steuerliche Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen und enthält die gesetzlichen Neuerungen des Ehrenamtsstärkungsgesetzes vom 21.3.2013. So gilt nun z. B. ein höherer Steuerfreibetrag von 2.400 EUR für die Einnahmen, die im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Betätigungen erwirtschaftet wurden. Auch die Frist, in der ein Verein seine Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke ausgeben muss, wurde von einem Jahr auf 2 Jahre verlängert. Darüber hinaus enthält die neue Auflage aktualisierte Muster für Zuwendungsbestätigungen und eine neue Fassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung.
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen und der Finanzämter in Brandenburg heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 / 866 6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 9.10.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.7165
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.957
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.415
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9616
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.863
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.255
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.102
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.551
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.29645
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
05.03.2025
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