Ratgeber "Vereine und Steuern" erscheint in zehnter Auflage

Rund 16.000 Vereine und Stiftungen prägen mit ihren Aktivitäten das gesellschaftliche Leben in Brandenburg. Ihren zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bietet das Finanzministerium seit 1992 in dem regelmäßig aktualisierten Ratgeber „Vereine und Steuern“ wichtige Steuerinformationen.

Die nun erschienene, vollständig überarbeitete zehnte Auflage der Broschüre gibt den neuesten Stand der Steuergesetzgebung für das Ehrenamt wider und enthält zahlreiche anschauliche Beispiele.

„Längst ist die vielfältige Vereinslandschaft unverzichtbar für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Brandenburg geworden“, sagte Finanzminister Christian Görke bei der Präsentation des Ratgebers in Potsdam. „Auf nachhaltige Weise fördern die Vereine und Stiftungen innerhalb ihres Wirkungskreises das Gemeinwesen und den Zusammenhalt von Menschen jeden Alters. Es ist uns ein großes Anliegen, den ehrenamtlich tätigen Personen dabei zu helfen, sich im deutschen Steuerrecht zurechtzufinden.“

Die neueste Ausgabe von „Vereine und Steuern“ informiert ehrenamtlich tätige Personen über steuerliche Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen und enthält die gesetzlichen Neuerungen des Ehrenamtsstärkungsgesetzes vom 21.3.2013. So gilt nun z. B. ein höherer Steuerfreibetrag von 2.400 EUR für die Einnahmen, die im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Betätigungen erwirtschaftet wurden. Auch die Frist, in der ein Verein seine Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke ausgeben muss, wurde von einem Jahr auf 2 Jahre verlängert. Darüber hinaus enthält die neue Auflage aktualisierte Muster für Zuwendungsbestätigungen und eine neue Fassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung.

Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen und der Finanzämter in Brandenburg heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 / 866 6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.

FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 9.10.2014


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