FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.0465
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.749
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.588
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.74637
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.588
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2686
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.732
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.642
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
2.335
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.403
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Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
23.08.2024
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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024
21.08.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 werden überarbeitet
20.08.2024
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Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte
19.08.2024
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Änderung des AEAO
19.08.2024
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Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 zugeteilt
14.08.2024
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Neues Projekt "RAUPE" zu Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz vorgestellt
13.08.2024
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Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften
09.08.2024
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Vordrucke zur Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen
09.08.2024
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Beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz
07.08.2024