Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2021
Datenübermittlung bis 31.7.2022
Das BZSt weist in seiner v. 17.5.2022 darauf hin, dass dies sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZSt Online-Portal (BOP) gilt. Für den Meldezeitraum 2021 müssen die Daten bis 31.7.2022 vollständig an das BZSt übermittelt werden.
Hintergrund: FACTA-Abkommen
Im FACTA-Abkommen ist ein weitreichender automatischer Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA vereinbart. Es geht dabei um den regelmäßigen Austausch von Information über Kapitalanleger, deren Konten, Erträge und Erlöse. Deutsche Finanzinstitute müssen dem BZSt diese Daten übermitteln. Das BZSt gibt sie dann an den amerikanischen Inland Revenue Service (IRS) weiter.
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