Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2021
Datenübermittlung bis 31.7.2022
Das BZSt weist in seiner v. 17.5.2022 darauf hin, dass dies sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZSt Online-Portal (BOP) gilt. Für den Meldezeitraum 2021 müssen die Daten bis 31.7.2022 vollständig an das BZSt übermittelt werden.
Hintergrund: FACTA-Abkommen
Im FACTA-Abkommen ist ein weitreichender automatischer Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA vereinbart. Es geht dabei um den regelmäßigen Austausch von Information über Kapitalanleger, deren Konten, Erträge und Erlöse. Deutsche Finanzinstitute müssen dem BZSt diese Daten übermitteln. Das BZSt gibt sie dann an den amerikanischen Inland Revenue Service (IRS) weiter.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024