Umsatzsteuerbefreiung bei der Abgabe von Medikamenten

Die Finanzverwaltung hat zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten Stellung bezogen und den UStAE geändert.

In dem BMF-Schreiben geht die Finanzverwaltung auf die Entwicklung der Rechtsprechung zur Abgabe von Medikamenten und der Steuerbefreiung der Umsätze ein. So wird u.a. erörtert, ob es sich bei der Abgabe der Medikamente um ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz handelt.

Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG

Die Finanzverwaltung geht zu den Voraussetzungen ein und stellt fest: "Die Abgabe von (Fertig-)Medikamenten kann zudem eine unselbständige Nebenleistung zu der nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a oder b UStG umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistung darstellen." Der UStAE wurde geändert. Die Grundsätze des Schreibens gelten grundsätzlich für alle offenen Fällen. Es wurde jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung und eine Billigkeitsregelung zum Vorsteuerabzug getroffen.

BMF, Schreiben v. 13.12.2022, III C 3 - S 7170/20/10001 :001


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