Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019

Grund ist die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der fortgeltenden Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019.
Für die Veranlagungszeiträume ab 2020 erfasst dieser Vorläufigkeitsvermerk auch die Frage, ob die fortgeltende Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 verfassungsgemäß ist.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.0035
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.320
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.043
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.978
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.9266
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.491
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.235
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
838
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7932
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
779
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
16.09.2025
-
Digitaler Gewerbesteuerbescheid soll flächendeckend eingeführt werden
16.09.2025
-
Elektronische Zustellung von Körperschaftsteuerbescheiden
15.09.2025
-
Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau 2024
05.09.2025
-
Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen
03.09.2025
-
Allgemeinverfügung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
03.09.2025
-
Anlage EÜR 2025 wurde veröffentlicht
02.09.2025
-
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
02.09.2025
-
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026
01.09.2025
-
Steuerfahndung in Baden-Württemberg erzielt 366 Mio. Mehrergebnis
01.09.2025