Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende 2021

Da die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter andauern, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus über den 30.9. hinaus bis zum 31.12.2021. Die Förderbedingungen werden weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige.

Inhaltlich weitgehend deckungsgleich

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Restart-Prämie läuft aus

Die sog. Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat lt. Bundesregierung ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen wird dagegen über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Neustarthilfe Plus wird verlängert

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 EUR Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen folgen

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus sollen überarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung sollen zeitnah gesondert veröffentlicht werden.

BMF

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