Verzeichnis der befreiten Goldmünzen

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2025 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde veröffentlicht.

Sonderregelung für Anlagegold

Das BMF hat die Liste für befreites Anlagegold 2025 veröffentlicht. Mit enthalten sind Erläuterungen. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen wird, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2025 von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in der Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln. Eine Münze, die geliefert wird und nicht in der Liste verzeichet ist, kann dennoch steuerbefreit werden, wenn die Münze die entsprechenden Kriterien der MwSt-Richtlinie erfüllt.

BMF, Schreiben v. 28.11.2024, III C 1 - S 7068/19/10002 :007


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