Änderungsprotokoll zum DBA Irland unterzeichnet
Änderungsprotokoll zum DBA Irland
Das Änderungsprotokoll wurde am 19.01.2021 unterzeichnet und setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Irland um. Damit das Protokoll jedoch in Kraft tritt, müssen noch die Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland abgeschlossen werden. Erst dann ist das Protokoll auch ratifiziert.
Das Änderungsprotokoll ist dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Protokoll zur Änderung des DBA, unterzeichnet am 19.1.2021
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
22.2539
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
4.226
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Wachstumschancengesetz verkündet
3.8694
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.8921
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
1.938
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.472
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Grundsteuer ab 2025 in Berlin
1.034
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
9263
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
19.11.20249
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Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
18.11.2024
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Grüne wollen Erbschaftsteuer vereinfachen
18.11.2024
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Einigung über ViDA-Paket
07.11.2024
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Reformen-Cockpit Steuern
07.11.2024
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DAC8-Umsetzungsgesetz
06.11.2024
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
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Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024