Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen
Um das Steuerrecht in allen 28 Mitgliedstaaten auf eine effiziente und wirksame Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung von Großunternehmen auszurichten, bedarf es neuer Vorschriften.
Mit den heutigen Vorschlägen zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen schlägt die Europäische Kommission in ihrer Kampagne für eine faire, effiziente und wachstumsfreundliche Steuerpolitik in der EU ein neues Kapitel auf. Mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung ruft sie die Mitgliedstaaten auf, entschlossener und besser koordiniert gegen Unternehmen vorzugehen, die versuchen, sich der Entrichtung ihres fairen Anteils am Steueraufkommen zu entziehen, und die internationalen Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umzusetzen.
Kernelemente der neuen Vorschläge sind:
- rechtsverbindliche Maßnahmen, um den auf Ebene von Unternehmen am häufigsten verwendeten Methoden der Steuervermeidung einen Riegel vorzuschieben;
- eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, wie der Missbrauch von Steuerabkommen zu verhindern ist;
- ein Vorschlag über den Austausch von Steuerinformationen zwischen den Mitgliedstaaten über in der EU tätige multinationale Unternehmen;
- Maßnahmen, um international verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern;
- eine neue Liste der EU für Drittländer, die sich nicht an die Regeln des Fair Play halten.
Vizepräsident Valdis Dombrovskis, in der Kommission zuständig für den Euro und den sozialen Dialog, erklärte hierzu:
"Heute machen wir einen weiteren Schritt hin zu mehr Vertrauen in die Steuersysteme allgemein, indem wir ihre Fairness und Effizienz stärken. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass die Steuervorschriften für alle Einzelpersonen und Unternehmen gleichermaßen gelten. Die Unternehmen müssen ihren fairen Anteil am Steueraufkommen dort aufbringen, wo sie tatsächlich wirtschaftlich tätig sind. Europa kann bei der Bekämpfung der Steuervermeidung eine weltweite Führungsrolle übernehmen. Dies erfordert jedoch ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer Ebene, nicht 28 Ansätze in 28 Mitgliedstaaten."
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll erklärte:
"Milliarden Euro gehen Jahr für Jahr durch Steuervermeidung verloren – Gelder, die für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Krankhäuser oder zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung verwendet werden könnten. Im Endeffekt müssen die europäischen Bürgerinnen und Bürger und die rechtschaffenen Unternehmen höhere Steuern zahlen. Das ist unannehmbar, und deswegen handeln wir. Wir machen heute einen großen Schritt hin zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, zu einer gerechten und wirksamen Besteuerung für alle Europäer."
Leitmaßnahmen
Das Paket ruht auf den drei zentralen Säulen der Agenda der Kommission für eine fairere Besteuerung:
Gewährleistung effektiver Besteuerung in der EU
Der Grundsatz der Unternehmensbesteuerung besteht darin, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften. Das Paket enthält konkrete Vorschläge, wie den Mitgliedstaaten geholfen werden kann, dies durchzusetzen. Die Kommission schlägt eine Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung mit rechtsverbindlichen Maßnahmen vor, mit denen einige der häufigsten Steuervermeidungsstrategien ausgehebelt werden können. Ihre Empfehlung zu Steuerabkommen enthält Informationen darüber, wie die Mitgliedstaaten ihre Steuerabkommen am besten gegen Missbrauch schützen und dabei im Einklang mit dem EU-Recht vorgehen.
Mehr Steuertransparenz
Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um aggressiven Steuerplanungsstrategien von Großunternehmen auf die Schliche zu kommen und einen fairen Steuerwettbewerb zu gewährleisten. Das heutige Paket soll mit der überarbeiteten Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden für mehr Transparenz im Zusammenhang mit den von den Unternehmen gezahlten Steuern sorgen. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass die nationalen Behörden Steuerinformationen über die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen auf Länderbasis austauschen. Damit erhalten alle Mitgliedstaaten wichtige Informationen, um Steuervermeidungsrisiken nachzugehen und Steuerprüfungen gezielter durchzuführen. Die Kommission befasst sich derzeit auch mit dem separaten Problem der öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung; im Hinblick auf eine Initiative, die im frühen Frühjahr vorgestellt werden soll, ist eine Folgenabschätzung im Gange.
Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
Steuervermeidung und schädlicher Steuerwettbewerb sind weltweite Probleme, weswegen Gegenmaßnahmen nicht an den Grenzen der EU Halt machen können. Während die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der neuen globalen Standards für Steuertransparenz und fairen Steuerwettbewerb befasst sind, kommt es gleichermaßen darauf an, dass die internationalen Partner der EU mitziehen. Auch die Entwicklungsländer sollten in das internationale Netzwerk für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einbezogen werden, damit ihnen der weltweite Kampf gegen Steuervermeidung ebenfalls zugutekommt. Das heutige Paket umfasst eine Mitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung, mit der die folgenden Ziele verfolgt werden: Ausbau der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung der Steuervermeidung; Intensivierung der EU-Maßnahmen, mit denen weltweit eine faire Besteuerung auf der Grundlage internationaler Standards gefördert werden soll; einheitliches Vorgehen gegen externe Gefahren der Steuervermeidung. Dies wird dabei helfen, faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen und Länder zu schaffen.
Das Paket enthält zudem eine einleitende Mitteilung und eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, in denen die politischen und wirtschaftlichen Beweggründe der einzelnen Maßnahmen und die umfassendere Agenda der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung erläutert werden. Ergänzend wird eine neue Studie über aggressive Steuerplanung vorgelegt, in der die wichtigsten Steuervermeidungsmethoden der Unternehmen untersucht werden.
Hintergrund
Im heutigen Paket spiegelt sich der globale Stand der politischen und wirtschaftlichen Konzepte im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Letzten Oktober haben die OECD-Länder Maßnahmen zur Eindämmung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (base erosion and profit shifting – BEPS) vereinbart. Das Europäische Parlament hat ebenfalls Empfehlungen bezüglich der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen ausgesprochen.
Die Kommission macht rasche Fortschritte bei der Umsetzung der Zusage von Präsident Juncker, eine umfassende Agenda zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen vorzulegen, einen fairen Binnenmarkt zu gewährleisten und für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Investitionen in Europa zu sorgen.
Die von der Kommission 2015 vorgelegten wichtigen Initiativen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben bereits Ergebnisse vorzuweisen: Die Mitgliedstaaten vereinbarten in nur sieben Monaten den Vorschlag über Transparenz bei Steuervorbescheiden, während eine Reihe weiterer wesentlicher Unternehmenssteuerreformen auf den Weg gebracht wurde. 2016 wird die Kommission ihre Kampagne zur Reform der Unternehmensbesteuerung mit wichtigen Vorschlägen wie der Neubelebung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage fortsetzen.
Nächste Schritte
Die beiden Legislativvorschläge des Steuerpakets werden an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Der Rat beschließt über die Vorschläge nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Der Rat und das Parlament sollten sich zudem die Empfehlung zu den Steuerabkommen zu eigen machen, während die Mitgliedstaaten sie bei der Überarbeitung ihrer Steuerabkommen befolgen sollten. Ferner sollten die Mitgliedstaaten eine förmliche Einigung über die neue externe Strategie erzielen und entscheiden, wie diese nach Bestätigung im Europäischen Parlament so schnell wie möglich vorangebracht werden kann.
Weitere Informationen hierzu auf der Homepage der EU-Kommission
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