Befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung
Die Richtlinie über "Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung" soll es der Kommission und den EU-Agenturen erleichtern, Waren und Dienstleistungen zu erwerben, um sie im Kontext der anhaltenden Gesundheitskrise kostenlos an die Mitgliedstaaten zu verteilen.
Mehr Spenden an die Mitgliedstaaten und ihre Einrichtungen
Mit dieser Anpassung werden Käufe von Waren und Dienstleistungen, die von einer Einrichtung der EU im Namen der Mitgliedstaaten zur Reaktion auf die durch die COVID‑19-Pandemie verursachte Notlage getätigt werden, vorübergehend in die Liste der steuerfreien Umsätze in der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgenommen. Durch die neue Befreiung sollen mehr Spenden an die Mitgliedstaaten und ihre Einrichtungen ermöglicht werden, da die EU-Einrichtungen von dem Haushalts- und Verwaltungsaufwand entlastet werden, der den Vorgang bislang behindert hat.
Dank dieser Änderung sollen die Kommission und die EU-Agenturen in der Lage sein, den EU-Haushalt bestmöglich zu nutzen, um die Folgen der COVID‑19-Pandemie zu bewältigen. Sobald die Notlage überwunden ist, soolen die geltenden Mehrwertsteuersätze wieder angewandt werden.
Hintergrund und nächste Schritte
Die Kommission hatte ihren Vorschlag am 12.4.2021 vorgelegt, um das Problem anzugehen, dass Mehrwertsteuerbefreiungen für Käufe einer EU-Einrichtung auf Käufe für den amtlichen Gebrauch dieser EU-Einrichtung beschränkt waren. Die Befreiungen galten nicht für Käufe zwecks Spenden an Mitgliedstaaten oder beispielsweise an Gesundheitsbehörden oder Krankenhäuser, da dies nicht als amtliche Verwendung galt. Dank der Mehrwertsteuerbefreiung sollen mehr Mittel zur Verfügung stehen, um den Mitgliedstaaten im Kontext der COVID‑19-Pandemie Waren und Dienstleistungen bereitzustellen.
Richtlinie gilt rückwirkend
Damit die bereits laufenden Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie erfasst werden, wird die Richtlinie rückwirkend ab dem 1.1.2021 gelten.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
3.239
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.4394
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
851459
-
E-Rechnung
6169
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4713
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
4141
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
400
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
380
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
264
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
231
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
26.03.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
25.03.2026
-
Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
24.03.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
24.03.2026
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
20.03.2026
-
Söder fordert Erhöhung der Entfernungspauschale
19.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
18.03.2026