Bundesrat nimmt Stellung zu Jahressteuergesetz 2020
Die Länderkammer hat sich ausführlich mit den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. Änderungsbedarf wird u. a. in folgenden Bereichen gesehen:
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Der Bundesrat möchte ehrenamtliches Engagement steuerlich besser honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.000 EUR steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 EUR. Beide waren zuletzt im VZ 2013 angepasst worden.
Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen (§ 24 KStG) soll lt. Bundesrat von 5.000 auf künftig 7.500 EUR erhöht werden.
Außerdem soll das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft unterstützt werden, indem diese künftig als gemeinnützig anerkannt werden.
Home Office
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Hinblick auf die Corona-Krise eine Neuregelung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld zu prüfen. Nach derzeitigem Recht wird das Arbeiten im Home Office steuerlich kaum berücksichtigt.
Grunderwerbsteuer bei Share-Deals
Der Bundesrat kritisiert, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung sog. Share Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben können.
Cum/Ex-Geschäfte
Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass in allen Fällen von Steuerbetrug z. B. im Zusammenhang mit den sog. Cum/Ex-Geschäften sämtliche Taterträge abgeschöpft und Steuerausfälle vermieden werden.
Bürokratieabbau
Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich zudem mit dem Ziel, Unternehmen, Privatpersonen und Steuerverwaltung von zu viel Bürokratie zu entlasten.
Weitere Punkte
Der Bundesrat hat noch weitere Punkte aus den Empfehlungen seines Finanzausschusses in seiner Stellungnahme berücksichtigt. Hier eine Auswahl:
- Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 EUR und Abschaffung der Poolabschreibung
- Klarstellung des lohnsteuerrechtlichen Zusätzlichkeitserfordernisses soll rückwirkend gelten
- beschleunigte Abschreibung digitalisierungsrelevanter Innovationsgüter
- Streichung der gesetzlichen Normierung von nachträglichen Anschaffungskosten bei Veräußerung privat gehaltener Anteile an Kapitalgesellschaften
- Streichung der Verlustverechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG
- Senkung der Stromsteuer
Hinweis: Eine Umsetzung der AStG-Reform (ATAD) im Rahmen des JStG 2020 wird es wohl nicht geben. Der Bundesrat hat eine entsprechende Empfehlung des BR-Finanzausschusses nicht in seine Stellungnahme übernommen.
Ob die Änderungsbitten des Bundesrats in die Tat umgesetzt werden, wird sich erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zeigen, das bis Jahresende abgeschlossen sein soll. Zunächst wird sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrats äußern (vs. bis 21.10.).
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