Bundesrat will schärfere Strafen bei Steuerhinterziehung
Hierzu hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung eingebracht.
Beschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuerdelikte aufgeben
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist die bandenmäßige organisierte Steuerhinterziehung nach bisherigem Recht nur dann aufgrund der schwerwiegenden Tatbegehung mit einem regelmäßig erhöhten Strafmaß verbunden, wenn sie die Verkürzung oder Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern betrifft. Die organisierte Steuerhinterziehung sei jedoch längst nicht mehr auf bestimmte Taten wie sogenannte Umsatzsteuerkarusselle und Verbrauchssteuerverkürzungen durch Alkohol- und Zigarettenschmuggel beschränkt. Die bisherige Beschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuerdelikte soll wegfallen.
Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ausgeweiten
Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen würden durch professionelle Marktteilnehmer wie internationale Investmentbanken systematisch geplant und durchgeführt. Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwere die Aufklärung der Taten, weshalb die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ausgeweitet werden soll.
Bundesregierung will eigenen Entwurf durchsetzen
Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundesrats in ihrer Stellungnahme ab. Sie werde bis Ende des Jahres 2022 einen eigenen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung der organisierten Steuerkriminalität vorlegen.
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