JStG 2013 gescheitert
JStG 2013 gescheitert - wie geht es weiter?
Der Bundestag hat am 17.1.2013 den Einigungsverschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (17/11844) zum JStG 2013 abgelehnt.
Der umfangreiche Einigungsvorschlag beruhte nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses. Keinen Konsens gab es zu dem Vorschlag, das Ehegattensplitting auch homosexuellen Lebenspartnerschaften zu ermöglichen. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und der Steuergerechtigkeit dienen sollten, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden.
Da der Bundestag den Vorschlag nun insgesamt abgelehnt hat, werden weder die einvernehmlichen Teile des JStG 2013 noch die strittige steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting in Kraft treten. Theoretisch möglich ist, dass der Bundestag ein weiteres Vermittlungsverfahren anstrengt. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass Teile des Gesetzentwurfs in neuen Gesetzgebungsverfahren geregelt werden (z. B. Steuerförderung von Elektroautos, Regelungen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), Umsetzung der EU-Rechnungsstellungs-Richtlinie).
Ebenfalls gescheitert: Steuerabkommen mit der Schweiz
Der Bundestag hat auch die nicht im Konsens, sondern durch Mehrheitsbeschluss zustande gekommene Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Steuerabkommen mit der Schweiz (17/11840) abgelehnt. Die Empfehlung hatte zum Ziel, den Gesetzesbeschluss im Bundestag vom 25.10.2012 zum Abkommen vom 21.9.2011 mit der Schweiz über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt aufzuheben und den zugrunde liegenden Gesetzentwurf (17/10059) für erledigt zu erklären. Mangels Einigung beider Verfassungsorgane kann das Gesetz nicht wie vorgesehen in Kraft treten. Das umstrittene Steuerabkommen zielte darauf ab, für bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz eine Abgeltungsbesteuerung wie in Deutschland und eine nachträgliche Besteuerung von in den vergangenen 10 Jahren erzielten, nicht versteuerten Kapitaleinkünften zu regeln.
Bundestag nimmt Vermittlungsvorschläge zur kalten Progression, Gebäudesanierung und Unternehmensbesteuerung (inkl. Reisekosten) an
Beim Gesetz zum Abbau der kalten Progression ist der Bundestag der Empfehlung des Vermittlungsausschusses (17/11842) gefolgt und hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Einigung sieht vor, dass der steuerliche Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminium in 2 Schritten steigt. Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 EUR, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 EUR. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss dem Vermittlungsergebnis noch der Bundesrat zustimmen.
Kein Konsens war im Vermittlungsausschuss über die prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs erzielt worden, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte. Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen sollen, können also weiterhin zu schleichenden Steuermehrbelastungen führen.
Gebäudesanierung: Ebenfalls angenommen wurde die Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/11843). In diesem Fall bedeutet die Zustimmung allerdings, dass aus der steuerlichen Förderung nichts wird: Bund und Länder hatten sich nach mehr als einjährigem Vermittlungsverfahren darauf geeinigt, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung nicht möglich war. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Beschlossen wurde nun lediglich, eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die sicherstellt, dass sog. Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im parlamentarischen Verfahren im Bundestag an den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings nicht zu tun. Das nun tatsächlich beschlossene Gesetz trägt den neuen Titel "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes".
Unternehmensbesteuerung und steuerliches Reisekostenrecht: Auch in diesem Fall folgte der Bundestag der Empfehlung des Vermittlungsausschusses (17/11841). Die Einigung sieht vor, die sog. doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln. Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Umgesetzt wurde auch eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.
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