DBA mit Niederlanden wird überarbeitet
Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11.1.2016 zur Änderung des Abkommens vom 12.4.2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ( 18/8208) vor.
Bisher stand das Besteuerungsrecht für Vergütungen des Personals an Bord von Schiffen und Flugzeugen dem Vertragsstaat zu, in dem das Bordpersonal ansässig ist. In Zukunft können Vergütungen des Bordpersonals auch in dem Land besteuert werden, in dem sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das das Schiff oder Flugzeug betreibt. Mit der Änderung werde das Doppelbesteuerungsabkommen an die Vorschriften des OECD-Musterabkommens angepasst, schreibt die Regierung.
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