NRW-Minister: Summen aus Steuerabkommen bewusste Irreführung
"Aus sehr großen Schlupflöchern sind zwar kleine gemacht geworden", meinte Walter-Borjans. "Sie sind aber immer noch groß genug, um hindurchzuschlüpfen und das Geld in Sicherheit zu bringen." Mit dem von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen werde lediglich jenes Geld nachträglich besteuert, das im kommenden Jahr in der Schweiz auf Konten deutscher Steuerflüchtlinge noch vorhanden sei. Die Betroffenen hätten also ausreichend Zeit, das Geld beiseite zu schaffen.
Dabei sei von bis zu 180 Milliarden Euro auszugehen, sagte der NRW-Minister. "Die Berechnungen, die darauf basieren, dass dieses Geld nächstes Jahr zum größten Teil dort noch vorhanden sein wird, sind mehr als blauäugig. Da wird mit dem aufgeblasenen Lockvogel der Nachversteuerung vorgegaukelt, die Bundesländer könnten so ihre Haushalte konsolidieren."
Schon eine Übertragung des Geldes auf eine ausländischen Tochtergesellschaft einer Schweizer Bank reiche aus, um der Besteuerung zu entgehen. Auch würden nur Konten deutscher Kunden besteuert, keine Lebensversicherungen. Walter-Borjans: "Die Schweizer Banken werden alles tun, um diesem Kundenkreis das Leben so einfach zu machen wie möglich und alle Lücken des Abkommens zu nutzen."
Durch die Anonymität, die das Abkommen Steuerbetrügern garantiere, werde der Abfluss von unversteuertem Schwarzgeld aus Deutschland in die Schweiz künftig noch gefördert. Der Abfluss werde sich eher noch verstärken, weil den Schwarzgeldbesitzern keine Verfolgung mehr drohe. "Das Entdeckungsrisiko wird abgeschafft. Das geht nicht", sagte Walter-Borjans. "Die Folgeschäden dieses Abkommens sind so groß, dass sie den vermeintlichen anfänglichen Gewinn der Nachbesteuerung bei weitem überwiegen. (...) Da ist kein Abkommen besser als so ein Abkommen."
Während die Schweiz "alle Register ziehe", lasse Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein ähnliches Engagement vermissen. Die USA seien weitaus konsequenter vorgegangen und schnell ans Ziel gekommen.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
11.3449
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6.0019
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
4.350451
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
4.288
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
3.405
-
Wachstumschancengesetz verkündet
2.4424
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.554
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
1.4621
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.2543
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.111
-
Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlungen in die Erhaltungsrücklage
03.01.2025
-
Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
23.12.2024
-
Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
23.12.2024
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024