Deutschland und USA kooperieren enger im Kampf gegen Steuerbetrug
Das bilaterale Abkommen soll am Freitag unterzeichnet werden. Es beruht auf einem mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien 2012 mit den USA ausgehandelten Modell.
Gleichzeitig bringen Union und FDP einen Entwurf zur raschen Umsetzung des Abkommens ein, das von 2014 an wirksam werden soll. Deutschland verpflichtet sich, von den in hierzulande ansässigen Finanzinstituten Informationen über jene Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen, die für US-Kunden geführt werden. Im Gegenzug verpflichteten sich die USA, deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zu liefern.
Die USA sagen zudem zu, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuern unter dem "FATCA-Gesetz" zu vermeiden. Mit dem US-Gesetz ("Foreign Account Tax Compliance Act/FATCA") vom März 2010 nimmt der amerikanische Fiskus IRS Steuerbetrüger weltweit ins Visier.
Mit neuen Vorschriften sollen im Ausland versteckte Vermögen von US-Steuerpflichtigen aufgespürt werden. Finanzinstitute außerhalb der USA sind künftig verpflichtet, mit der US-Steuerbehörde zu kooperieren. Ausländische Vermögensverwalter, Banken und Fonds müssen dem US-Fiskus detaillierte Angaben über Kunden geben, die in den USA steuerpflichtig sind. Ebenso sollen ausländische Finanzinstitute unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf Erträge aus amerikanischen Quellen zugunsten der USA einbehalten. Andernfalls fällt eine Quellensteuer von 30 Prozent auf Erträge an.
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