Abkommen mit Taiwan als Gesetzentwurf
Ein entsprechendes Abkommen wurde von beiden Seiten verhandelt und von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9690) vorgelegt.
"Da die Bundesrepublik Deutschland nie einen souveränen Staat auf Taiwan anerkannt hat, wurde dieses Abkommen nicht als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen", wird erläutert. Das Abkommen sei vielmehr vom Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und vom Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet worden. Dies entspreche dem Verfahren, das auch andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan praktizieren würden.
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