DStV: Steuerliche Förderung und Vereinfachung?

Die letzte Sitzungswoche hatte es noch einmal in sich. Bereits am Mittwoch, den 12.12.2012, beschäftigte sich der Vermittlungsausschuss mit verschiedensten steuerlich strittigen Themen. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick, was von den mitunter guten Vorsätzen des Gesetzgebers am Jahresende übrig bleibt:

Noch Ende letzten Jahres hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Doch an ein Inkrafttreten der Neuregelungen war das gesamte Jahr 2012 nicht einmal zu denken. Vier Mal landete das Gesetz auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschuss, bis dieser sich am 12.12.2012 auf eine Änderungsempfehlung einigen konnte. Vom ursprünglichen Gesetzentwurf bleibt darin wenig übrig. Lediglich die Anhebung des Grundfreibetrags auf das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum (ab 2013: 8.130 €, ab 2014: 8.354 €) konnte sich durchsetzen. Eine entsprechende Anpassung des Tarifverlaufs wird es hingegen nicht geben. Damit bleibt es voraussichtlich auch in den kommenden beiden Jahren bei inflationsbedingten Belastungen für Steuerpflichtige – ein wahrlich schlechter Rutsch ins neue Jahr.

Einen ähnlichen Ausgang nahmen die Auseinandersetzungen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Seit November 2011 konnten sich Bund und Länder nicht auf einen Kompromiss einigen. Kurz vor dem erneuten Jahreswechsel nun ein Ergebnis – sämtliche Streitpunkte zur steuerlichen Förderung werden aus dem Gesetz gestrichen! Zwar müssen sich viele Wohneigentümer nun erst einmal wieder hinsichtlich der erhofften steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen gedulden. Etwas Gutes hat das Ergebnis dennoch – keine steuerliche Lenkung! Vielmehr plant die Bundesregierung, für 2013 ein neues KfW-Programm auf den Weg zu bringen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Weg recht bald eingeschlagen wird.

Spätestens beim Deutsch-Schweizer-Steuerabkommen war dann Schluss mit dem beschwerlichen Streichen einzelner Gesetzespassagen. Der Vorschlag des Vermittlungs-ausschusses hierzu: „Aufhebung des Gesetzes!“ Sofern der Bundestag dieser Empfehlung folgt, ist das Gesetz damit insgesamt vom Tisch.

Weitaus weniger energisch fiel zumindest das Ergebnis um die Diskussion des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts aus. Zwar schlägt der Vermittlungsausschuss auch diesbezüglich eine Änderung vor, nämlich die doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln, – insgesamt konnte jedoch eine Einigung erzielt werden.

Schließlich konnte auch das Jahressteuergesetz 2013 im ersten Anlauf, jedoch mit umfangreichen Änderungsempfehlungen, den Vermittlungsausschuss am Mittwoch passieren. Wichtige Ansätze u. a. zur Entlastung von Unternehmen blieben dabei allerdings auf der Strecke. Der Nationale Normenkontrollrat hatte noch in seinem Jahresbericht 2012 aus Oktober 2012 auf die enorme Bedeutung der Reduzierung der Aufbewahrungsfristen als Entlastungsmaßnahme für Wirtschaft und Verwaltung hingewiesen.

„Ohne diese Maßnahme wäre das Gegenteil der Fall - ein stetiger Kostenanstieg durch eine Vielzahl von Gesetzgebungsvorhaben. Dieser sich abzeichnende Trend weiter zunehmender Folgekosten ist besorgniserregend, hier muss gegengesteuert werden.“

Angesichts dieser Ausführungen könnte der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ernüchternder nicht sein: Streichung des Artikel 32 und damit Streichung der Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen.

Sowohl Bundesrat als auch Bundestag werden sich erst in 2013 wieder mit den vorbezeichneten Änderungs- und Aufhebungsempfehlungen des Vermittlungsausschusses befassen können. Wie die FAZ noch am vergangenen Freitag berichtete, lagen die im Vermittlungsausschuss getroffenen Ergebnisse den Abgeordneten des Bundestags nicht rechtzeitig vor. Mit Hinweis auf die Geschäftsordnung des Bundestags lehnten die Fraktionen von Union und FDP daher die Abstimmung im Parlament am 14.12.2012 ab (vgl. FAZ vom 14.12.2012, S. 1).

Deutscher Steuerberaterverband e. V., E-Mail-Abo Nr. 106/2012 v. 19.12.2012

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