Ende des Bankgeheimnisses in Liechtenstein
Nach dem Abkommen werden die EU und Liechtenstein automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die auszutauschenden Informationen beziehen sich nicht nur auf Zinserträge und Dividenden, sondern auch auf Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Steuerpflichtige werden es so schwerer haben, Kapital am Fiskus vorbeizuschleusen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass Liechtenstein schärfere Regeln einführt, die den im März 2014 in der EU eingeführten entsprechen. Das Abkommen steht auch im Einklang mit den globalen OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von 2014.
Die Steuerverwaltungen in den Mitgliedstaaten und in der Liechtenstein werden in der Lage sein,
- die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren;
- ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen;
- die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird;
- unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.
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