Energiepreispauschale für Rentner und erneute Anhebung der Midijob-Grenze
Um einen Teil der gestiegenen Kosten abzufedern, hatte das Bundeskabinett am 5.10.2022 die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 EUR brutto an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbezieherinnen und -bezieher auf den Weg gebracht. Zudem soll die Obergrenze für Midijbs auf 2.000 EUR angehoben werden. Am 20.10.2022 hat der Bundestag das "Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs" verabschiedet, dem der Bundesrat noch zustimmen muss.
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen erfolgen. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
Erneute Anhebung der Midijob-Grenze
Das Gesetz sieht zudem eine Erweiterung des Übergangsbereichs, der sog. Midijobs, vor. Die Obergrenze soll zum 1.1.2023 auf 2.000 EUR steigen. Profitieren werden besonders Menschen mit kleinen Einkommen, die von den Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln überproportional betroffen sind. Sie behalten mehr Netto vom Brutto.
Seit 1.10.2022 liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 EUR und 1.600 EUR. Innerhalb dieses Bereiches steigen die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer gleitend von null auf den vollen Beitrag. Die geringeren Beiträge vor allem im unteren Einkommensbereich erhöhen den Anreiz, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.
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