Vertragsverletzungsverfahren zur Besteuerung von Dividenden- und Zinsausschüttungen
Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind nach deutschem Steuerrecht von der Quellensteuer befreit oder die einbehaltene Quellensteuer wird erstattet.
Dividenden- oder Zinszahlungen an vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen, die ihren Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittland haben, werden dagegen mit einem Steuersatz von 25 % besteuert, sofern in einem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen kein ermäßigter Satz vorgesehen ist.
Beschränkung des freien Kapitalverkehrs?
Diese unterschiedliche Behandlung inländischer und grenzüberschreitend getätigter Ausschüttungen von Dividenden und Zinsen soll nach der Pressemitteilung der EU-Kommission v. 6.4.2022 eine Beschränkung des in Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens verankerten freien Kapitalverkehrs darstellen.
Gibt Deutschland binnen der nächsten zwei Monate keine zufriedenstellende Antwort, könne die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
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