EU-Kommission kündigt Regulierung steuerberatender Berufe an

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist darauf hin, dass die EU-Kommission im Herbst einen Legislativvorschlag zur Regulierung der steuerberatenden Berufe veröffentlichen will.

Vorgehen gegen missbräuchliche Steuerberatung

Eine solche Initiative soll eine europaweite Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung vorsehen.

Während der Anhörung im Unterausschuss für Steuerangelegenheiten (FISC) im EU- Parlament am 25.4.2022 habe die EU-Kommission aufgrund der Enthüllungen in Zusammenhang mit den sog. Pandora Papers angekündigt, weiter gegen missbräuchliche Steuerberatung vorgehen zu wollen. Dabei wolle sie die "faulen Äpfel" der Branche ins Visier nehmen.

Zwar plane sie nicht, den Berufsstand allgemein zu regulieren. Es sollen aber allgemeine Standards zur Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung eingeführt werden.

Europäisierung des Berufstands

In Zukunft solle laut einer Vertreterin der EU-Kommission klar sein, welche Praktiken akzeptabel sind und welche nicht. Werden Grenzen überschritten, sollen nach dem Willen der EU-Behörde eindeutige Sanktionen für die Verursacher folgen. Die Initiative könnte das Berufsrecht sowohl der beratenden als auch der prüfenden Berufe erheblich verändern und dürfte nach Ansicht des DStV ein Schritt hin zur Europäisierung des Berufstands bedeuten.

Vorliegen einer missbräuchliche Steuergestaltung

Aus Sicht des DStV müsste insbesondere geklärt werden, in welchen Fällen eine missbräuchliche Steuergestaltung vorliegt. Ansonsten drohen erhebliche Rechtsunsicherheit und eine unzumutbare Gratwanderung im Spannungsfeld zwischen den Pflichten gegenüber Mandant und Steuer-Compliance.

Andererseits könnte ein solcher Vorschlag die Chance bieten, die bestehenden großen Unterschiede bei der Regulierung des Berufstands in den Mitgliedstaaten abzubauen und dessen Ansehen in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbessern.

Gleichzeitig stellt das Vorhaben nach Ansicht des DStV die bisherige Deregulierungsstrategie der EU-Kommission in Frage.

Vom 12.5.2022 bis zum 20.7.2022 haben Interessenvertreter die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum Thema einzubringen. Der DStV werde sich daran beteiligen

DStV, Mitteilung v. 27.4.2022


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