EU will Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug verstärken
Laut der der Pressemitteilung der EU-Kommission v. 22.6.2018 sollen die neuen Bestimmungen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärken und es ihnen ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug - auch Online-Betrug - rascher und effizienter zu bekämpfen. Statt der manuellen Verarbeitung von Daten sollen IT-Systeme verstärkt genutzt werden. Mehrwertsteuerinformationen und Erkenntnisse über organisierte Banden, die für die schwersten Fälle von Mehrwertsteuerbetrug verantwortlich sind, sollen nun den EU-Strafverfolgungsbehörden systematisch mitgeteilt werden.
Eine verbesserte Koordinierung der Ermittlungen zwischen den Steuerverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und EU-weiter Ebene soll dafür sorgen, dass schnelllebige kriminelle Tätigkeiten schneller und effektiver verfolgt und bekämpft werden.
Anwendung ab dem Jahr 2020
Die neuen Regeln über die Zusammenarbeit werden nach ihrer Unterzeichnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Da die Umsetzung des automatisierten Zugangs zu den von den Zollbehörden erfassten Informationen und zu Fahrzeugregistern neue technologische Entwicklungen erfordert, wird ihre Anwendung bis zum 1.1.2020 aufgeschoben.
Hintergrund: Reform und Mehrwertsteuer-Aktionsplan
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen der Vorschlag der Kommission für eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vom Oktober 2017 und der Mehrwertsteuer-Aktionsplan – "Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum" vom April 2016 umgesetzt werden.
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