Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für den Eigenheimkauf

Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber von Wohneigentum kann aus Sicht mehrerer Experten dem Problem des oftmals zu geringen Eigenkapitals für den Immobilienerwerb entgegenwirken.

Das sei während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montagnachmittag im Bundestag deutlich geworden ( hib – heute im bundestag Nr. 47 v. 23.01.2023). Dabei sei auch angeregt worden, nicht nur den Neubau von Eigenheimen, sondern auch den Bestandskauf bei der Förderung in den Fokus zu nehmen. Diskutiert wurden die dazu in einigen Kommunen aufgelegten Förderprogramme wie etwa "Jung kauft Alt".

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen" ( 20/1855). Darin wird die Bundesregierung unter anderen aufgefordert, es den Ländern zu ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind einzuführen.

hib – heute im bundestag Nr. 47

Schlagworte zum Thema:  Grunderwerbsteuer