Fristverlängerung bei Grundsteuer bis Ende Januar gefordert
„Der viel zu kurze Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung muss großzügiger bemessen werden – auf jeden Fall bis Ende Januar 2023“, erklärte Verbandspräsident Reiner Holznagel am 22.8.2022.
Es drohe ein Wirrwarr und „XXL-Bürokratie“, weil die erforderlichen Anhaben vom Grundsteuermodell der Länder abhingen. Viele Bürger könnten die amtlichen Bescheide am Ende gar nicht überprüfen. Die Finanzverwaltung müsse die Berechnung komplett offenlegen, etwa mit Angaben zu angesetzten Flächen, Bodenrichtwerten und Baujahren.
Aktuell gilt eine Frist vom 1.7. bis zum 31.10.2022
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dafür wurde eine Frist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober festgelegt.
Laut einem Medienbericht haben bisher aber nur relativ wenige Eigentümer ihre Daten eingereicht. Es gab Unmut über IT-Probleme und aus Sicht der Eigentümer zu komplizierte Vorgaben der Finanzbehörden.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte am Samstag angedeutet, die Frist müsse möglicherweise verlängert werden.
dpa
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