Steuerabkommen mit Großbritannien
Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17.3.2014 zur Änderung des Abkommens vom 30.3.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5575) vor.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll bei der Abgrenzung der einer Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne von Unternehmen eine Anpassung an den neuen OECD-Standard vorgenommen werden, der bisher in dem Abkommen nicht enthalten ist.
Außerdem soll die Zuordnung des Besteuerungsrechts für sogenannte Ortskräfte in diplomatischen Vertretungen neu geregelt werden, "um die Besteuerung der Einkünfte in einem der Vertragsstaaten sicherzustellen".
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