Gesetzgebungsvorhaben „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“
Die Fortentwicklung des elektronischen Steuerverfahrens schreitet auf Basis der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag in großen Schritten voran. Erst beginnt der vom BMF in Kooperation mit KPMG eingerichtete Expertenbeirat, das automationsgestützte Selbstveranlagungsverfahren für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen zu erörtern. Nun konkretisieren sich die Überlegungen zur elektronischen Kommunikation.
Brandherde in der Praxis
Im Rahmen des Fachgesprächs adressierte der DStV die wichtigsten Themen zur Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die elektronische Kommunikation in einer Übersicht. Er sieht aufgrund von etlichen Anregungen aus dem Kreise der Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände dringenden Handlungsbedarf unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Nachforderungen von Papierbelegen zur elektronischen Steuererklärung,
- Erweiterung der technischen Möglichkeiten zur Übertragung von Informationen bei der elektronischen Steuererklärung,
- Anpassung der Korrekturvorschriften an die elektronische Kommunikation,
- Zusammenführung der regionalen Vollmachten für die Steuerkontenabfragen mit dem amtlichen Muster für die Vollmachtsdatenbank,
- Vermeidung von Unsicherheiten beim Thema „Ersetzendes Scannen“ durch eine bundesweit geltende Verwaltungsanweisung,
- Erweiterung des Informationsgehalts der sog. vorausgefüllten Steuererklärung.
Prüffelder
Für das anstehende Gesetzgebungsvorhaben werden die drei folgenden Themenblöcke erörtert:
- Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation,
- Rechtliche Absicherung eines IT-gestützten Risikomanagements,
- Sicherstellung der kontinuierlichen Abgabe von Steuererklärungen.
Das BMF hat zur Vorbereitung des Vorhabens verschiedene Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingesetzt, welche sich sowohl aus Teilnehmern der AO-Referate als auch aus Teilnehmern aus den Referaten, die sich mit der Automation in der Steuerverwaltung befassen, zusammensetzen. Bevor ein Referentenentwurf im Jahr 2015 in das offizielle Gesetzgebungsvorhaben geht, ist eine umfassende Anhörung der Verbände im IV. Quartal 2014 geplant.
Positive Aussichten
Nach ersten Informationen sollen die Anregungen des DStV, die er in seiner Eingabe S 14/12 zum Thema „Einzureichende Belege zur elektronischen Steuererklärung ab 2011“ vorgebracht hat, Eingang in das kommende Gesetzgebungsvorhaben finden. Darüber hinaus sollen auch die Hinweise, die der DStV im Verbund mit anderen Verbänden seit 2011 durch mehrere Stellungnahmen zum Problembereich „Abweichungen zwischen eigenen Angaben und den Daten Dritter bei der Einkommensteuererklärung“ (S 06/13, S 16/12 sowie S 15/11) zur Diskussion gestellt hat, aufgegriffen werden. Im Rahmen des sich fortsetzenden Austausches mit dem BMF wird der DStV auf die Umsetzung der bereits vorgetragenen Forderungen hinwirken und weitere, sich noch ergebende Themen in die Erörterung einführen.
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
4.226
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Wachstumschancengesetz verkündet
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
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Grundsteuer ab 2025 in Berlin
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
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Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
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Grüne wollen Erbschaftsteuer vereinfachen
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Einigung über ViDA-Paket
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Reformen-Cockpit Steuern
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
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