Große EDV-Probleme bei automatischem Kirchensteuerabzug
Ab dem Jahr 2015 soll die Kirchensteuer für Kapitalerträge automatisch von den Banken einbehalten werden. Voraussetzung: Das Bundeszentralamt für Steuern stellt den Banken rechtzeitig die Steueridentifikationsnummern der Kunden zur Verfügung. Doch genau hier hakt es.
"Das Bundeszentralamt für Steuern muss Klartext reden, ob der automatische Kirchensteuerabzug im Jahr 2015 tatsächlich starten kann", fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Die Sparer und Anleger sind vor einigen Monaten über den elektronischen Abzug der Kirchensteuer von den Banken informiert worden und verlassen sich nun auf das Verfahren. "Es muss klar sein, ob die Kirchensteuer ab 2015 automatisch von der Bank abgezogen wird oder die Angaben zu Sparzinsen und Dividenden im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgen müssen. Die Sparer müssen wissen, woran sie sind!"
Die EDV-Panne um die Kirchensteuer reiht sich nahtlos in eine Reihe von Flops ein, wie eine Liste des Bundes der Steuerzahler zeigt. In diesem Jahr gab es bereits Probleme bei der Kfz-Steuer: Seit dem ersten Halbjahr ist der Zoll für die Erhebung und Verwaltung der Steuer zuständig – mit erheblichen Problemen. Zum Teil wurde die Steuer falsch berechnet, oder es wurde eine zu hohe Steuer bei den Autofahrern vom Konto abgebucht. Hintergrund sind auch hier Probleme bei der Überführung der Datensätze von den Finanzämtern auf den Zoll. "EDV-Projekte müssen besser vorbereitet werden", betont Holznagel. "Die Automation in der Finanzverwaltung darf nicht auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen werden."
Hintergrund zum automatischen Kirchensteuerabzug: Ab dem Jahr 2015 soll der Abzug der Kirchensteuer auf Zinsen und Dividenden automatisch erfolgen. Nun könnte sich das Verfahren verzögern, weil das Bundeszentralamt für Steuern noch nicht alle Steueridentifikationsnummern an die Banken geliefert hat. Im August 2014 fehlten noch Steuernummern für rund 56 Millionen Datensätze, so die Banken. Für das automatische Abzugsverfahren sind die Daten jedoch Voraussetzung. Den Abruf der Religionszugehörigkeit sollen die Geldinstitute bereits zwischen dem 1. September und 31. Oktober 2014 vornehmen, um den Start des automatischen Steuerabzugs im Jahr 2015 nicht zu gefährden. Bisher können die Kunden wählen, ob der Kirchensteuerabzug automatisch von der Bank vorgenommen werden soll oder die Kirchensteuer erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet wird. Mit dem automatischen Abzugsverfahren sollte die Wahlmöglichkeit entfallen. Ziel war, den Steuerabzug zu vereinfachen und Steuerausfällen vorzubeugen.
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