Grundfreibetrag muss auf 8.352 Euro angehoben werden

Der neue Existenzminimumbericht liegt zwar erst zur Jahreswende vor - aber nach neuen Zahlen des Finanzministeriums muss der steuerliche Grundfreibetrag zwingend steigen. Ganz im Sinne der Steuerpläne der Koalition.

Arbeitnehmer können ab 2013 auf weitere Steuerentlastungen hoffen - unabhängig vom Erfolg der schwarz-gelben Koalitionspläne. Denn der steuerliche Grundfreibetrag muss nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums in zwei Stufen bis 2014 angehoben werden: um voraussichtlich insgesamt 348 Euro auf 8.352 Euro im Jahr.

Nach den am Donnerstag bekanntgewordenen Zahlen müsste der steuerliche Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8.124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre nach den Daten, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, eine weitere Anhebung fällig. Die Zahlen wurden vorgelegt im Vorgriff auf den neuen Existenzminimumbericht, der zur Jahreswende erwartet wird.

Die aktuellen Daten untermauern aus Sicht des Finanzministeriums, dass der bestehende Grundfreibetrag ab 2013 nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum - wie verfassungsrechtlich geboten - steuerlich freizustellen. Union und FDP wollen ihn als Teil ihrer Steuerpläne zum Abbau der "kalten Progression" in zwei Stufen anheben - um 350 Euro auf 8.354 Euro im Jahr. Hinzu kommt ein anderer Tarifverlauf, damit die Steuersätze erst bei einem höheren Einkommen greifen.

Das Entlastungspaket insgesamt im Volumen von 6,1 Milliarden Euro im Jahr stößt in den Ländern bisher aber auf erbitterten Widerstand. Zumindest eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages würden zwar auch SPD und Grüne im Bundesrat mittragen. Sie wollen davor aber zunächst den aktuellen 9. Existenzminimumbericht abwarten. SPD, Grüne und Linke halten die Koalitionspläne für sozial unausgewogen und fordern im Gegenzug auch höhere Steuersätze für Top-Verdiener.

Mehrere Bundesländer pochen auf eine weitere Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie zusätzliche Steuervereinfachungen. In einem Elf-Punkte-Plan schlagen Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen eine Erhöhung um weitere 150 Euro auf dann 1.150 Euro im Jahr vor. Eine mögliche Einigung der Länder über das Maßnahmenpaket wird aber erst bis Ende Mai/Anfang Juni erwartet. Die Länder hatten schon im Oktober mehrere Vorschläge vorgelegt.

dpa