Das Kabinett will dazu einen Entwurf für eine rasche Neuregelung des steuergünstigen Ehegattensplittings beschließen. Die Regierungsfraktionen wollen den Gesetzentwurf dann noch diese Woche einbringen und Ende Juni darüber abstimmen lassen. Damit soll eine schnelle Umsetzung gewährleistet sein. Eine volle Gleichstellung auch im Adoptionsrecht stößt in der Union weiter auf Widerstand.
Die vom Verfassungsgericht vergangene Woche erzwungene Ausweitung des Ehegattensplittings auf die etwa 34.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften kostet den Staat künftig 55 Millionen Euro im Jahr. Von den Mindereinnahmen entfällt die Hälfte auf den Bund, der Rest auf Länder und Gemeinden. Die rückwirkende Korrektur ab 2001 schlägt einmalig mit 150 Millionen Euro zu Buche. 2013 ergeben sich damit dem Entwurf zufolge Kosten von 175 Millionen Euro.
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