Kanzleramt offen für steuerliche Begrenzung bei Managergehältern

Hohe Managergehälter sind für die Parteien im Wahljahr schöner Zündstoff. Nachdem die SPD vorgeprescht ist, zieht jetzt auch die Union nach. Aber kommt mehr als Symbolpolitik heraus?

Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) sagte der "Bild am Sonntag", für diesen Weg gebe es in der CDU viel Sympathie: "Ich halte das für richtig und denke, dass wir da zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen werden." Niemand verstehe, wenn die Bezahlung von Managern "exorbitante Größenordnungen" erreiche und mit der persönlichen Leistung kaum noch etwas zu tun habe. Altmaier zeigte sich offen, die Steuervorteile nicht nur für DAX-Vorstände, sondern auch für Profi-Fußballer einzuschränken.

Gesetzentwurf im März

Die SPD-Bundestagsfraktion will im März einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. So soll die steuerliche Absetzbarkeit bei variablen Gehaltsbestandteilen auf jeweils 500.000 EUR begrenzt werden. Zudem will die SPD ein Maximalverhältnis der Vergütung von Managern zum Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer festlegen. Die Union will der SPD nun dieses Feld im Wahlkampf nicht allein überlassen.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht bereits den Ansatz vor, dass die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Management-Vergütung entscheiden soll. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber tätig werden könnte, wenn die Wirtschaft eine angemessene Ausgestaltung der Gehälter nicht selbst regeln könne. Er betont aber, dass das verfassungsrechtlich gut begründet sein müsse. Arbeitsministerin Andrea Nahles verteidigte die Pläne: "Freiwillig hat es in den letzten Jahren kein Maß gegeben, daher halte ich gesetzliche Schritte zur Begrenzung von Managergehältern für notwendig."

Verfassungsrechtliche Bedenken

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen solche Pläne. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben wie Gehältern, Abfindungen und Boni-Zahlungen an Manager "wäre ein steuerrechtlicher Dammbruch, der gegen die Verfassung verstößt", sagte ZEW-Forscher Friedrich Heinemann dem "Mannheimer Morgen" (Samstag). Dadurch würde das "Prinzip der Gleichberechtigung verletzt." Es stelle sich die Frage, warum die Politik nur bei den Managern Auswüchse begrenzen wolle, sagte Heinemann. "Bayern München oder Borussia Dortmund dürften die Millionen-Gagen ihrer Fußballspieler ja weiter beim Fiskus geltend machen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?"

Nur Einzelfälle?

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, stemmt sich gegen gesetzliche Regelungen. "Einzelfälle sind kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und damit Tausende unproblematische Gehaltsverträge in Mithaftung zu nehmen", sagte Kempf dem "Spiegel". Er halte nichts "von Wahlkampfschnellschüssen". Er äußerte allerdings Verständnis für die Debatte, die durch die Millionen-Abfindung für VW-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt ausgelöst wurde. "Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind."

dpa

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